fen. Für die meisten Mitarbeiter gelten beitragsbezogene Vereinbarungen. In einzelnen Gesellschaften sind mit den Mitarbeitern auch leistungsbezogene Vereinbarungen getroffen worden. Für beitragsbezogene Vereinbarungen bezahlt der Konzern laufend Beiträge an unabhängige Pensionskassen. Der Konzern ist nicht zu darüber hinausgehenden Zahlungen verpflichtet. Leistungsbezogene Vereinbarungen, die als selbstständige Pensionsfonds organisiert sind, zeichnen sich dadurch aus, dass die Mitarbeiter nach ihrer Pensionierung ein Recht auf eine jährliche Leistung haben (z. B. einen Anteil des letzten Gehalts). Solche Pensionsrückstellungen werden für den Konzern durch eine versicherungsmathematische Abzinsung zum Barwert berechnet. Der Barwert berechnet sich auf der Grundlage der künftigen Entwicklung z. B. der Zinsen, der Inflation, der Sterblichkeit und der Erwerbsunfähigkeit. Der für die Vereinbarung geltende versicherungsmathematisch berechnete Barwert abzüglich verbundener Aktiva wird in der Bilanz unter Pensionsrückstellungen ausgewiesen. Gewinne und Verluste, die aufgrund von veränderten Voraussetzungen in der Berechnung der Pensionsrückstellungen oder den mit den Pensionsverpflichtungen verbundenen Aktiva entstehen, werden in der Gewinnund Verlustrechnung berücksichtigt. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die aufgrund von veränderten Annahmen in der Berechnung des diskontierten Barwerts der Pensionsrückstellungen oder den mit den Pensionsverpflichtungen verbundenen Aktiva entstehen, werden direkt im Eigenkapital erfasst. Zur Abdeckung der übrigen leistungsbezogenen Pensionen von geringerem Umfang, zu deren Zahlung der Konzern ebenfalls verpflichtet ist, werden über die Anstellungsdauer Rückstellungen getätigt. Sonstige Rückstellungen Diese Rückstellungen beinhalten sonstige Verbindlichkeiten, hierunter Jubiläumssonderprämien, Rechtsstreitigkeiten, ungedeckte Versicherungsrisiken, aktienbasierte langfristige Förderprogramme und anderes. Verbindlichkeiten, die in Verbindung mit dem aktienbasierten langfristigen Förderprogramm stehen, werden entsprechend dem Graded-Vesting-Verfahren ausgewiesen. Latente Steuern Latente Steuern werden für sämtliche zeitweilige Differenzen zwischen den rechnungsmäßigen und steuerlichen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten nach der Schuldenmethode zur Erzielung wirtschaftlichen Gleichgewichts ausgewiesen. Im Zuge der Konsolidierung werden die latenten Steuern für eliminierte, nicht realisierte interne Gewinne ermittelt. Es werden keine latenten Steuern bezüglich Kapitalbeteiligungen an assoziierten Unternehmen erfasst. Latente steuerliche Aktiva werden in der Bilanz berücksichtigt, wenn es wahrscheinlich ist, dass sie innerhalb eines kürzeren Zeitraumes die Steuerzahlungen reduzieren werden. Latente Steuern werden auf Grundlage der Steuerbestimmungen und Steuersätze in den jeweiligen Ländern angesetzt, die laut Gesetzgebung zum Bilanzstichtag gelten, wenn die latenten Steuern voraussichtlich in tatsächliche Steuern umgewandelt werden. Finanzielle Verbindlichkeiten Hypothekenschulden und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten usw. werden zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme zum Wert des ausgezahlten Nettoerlöses abzüglich Kreditkosten ausgewiesen. In den fol- genden Perioden werden die finanziellen Verbindlichkeiten zum amortisierten Selbstkostenpreis berücksichtigt. In den finanziellen Verbindlichkeiten wird außerdem der kapitalisierte Restbetrag aus finanziellen Leasingverträgen berücksichtigt. Sonstige Verbindlichkeiten, darunter z. B. Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten und andere Verbindlichkeiten, werden zum amortisierten Selbstkostenpreis ausgewiesen. Unter den Verbindlichkeiten ausgewiesene Rechnungsabgrenzungsposten umfassen erhaltene Erträge bezüglich des nachfolgenden Geschäftsjahres. Rechnungsabgrenzungsposten werden zum Selbstkostenpreis ausgewiesen. Kapitalflussrechnung Die Kapitalflussrechnung erfolgt nach der indirekten Methode, deren Ausgangspunkt das Jahresergebnis ist. Sie zeigt den Kapitalfluss aus Betrieb, Investitionen und Finanzierung sowie die liquiden Mittel des Konzerns zum Jahresanfang bzw. Jahresende. Der Kapitalfluss aus dem Betrieb wird ermittelt als Jahresergebnis. Er wird berichtigt um nicht bare Betriebsposten, Änderungen des Betriebskapitals sowie entrichtete Körperschaftsteuern. Der Kapitalfluss aus Investitionen umfasst den Erwerb und den Verkauf von immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen und Finanzanlagen, hierunter Erwerb und Veräußerung von Unternehmen. Der Kapitalfluss aus der Finanzierung umfasst die Aufnahme und Tilgung langfristiger Verbindlichkeiten, kurzfristiger Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie die Gewinnausschüttung. Die liquiden Mittel enthalten Kassenbestände. GESCHÄFTSBERICHT 18
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